Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Was lange währt, wird endlich gut, möchte man meinen. Nachdem wir uns mit dem Prozess der Privatisierung der Flugsicherung seit 1990 beschäftigen, haben wir heute den schönen Zustand, dass wir uns zumindest ganz überwiegend einig sind, heute diese Grundgesetzänderung zu beschließen.
Dies geschieht aus zwei Gründen:
Erstens. Wir wollen es der Deutschen Flugsicherung ermöglichen, in Europa tätig zu werden. Die beste Flugsicherung der Welt hat auch einen europäischen Anspruch. Es ist gut, dass wir die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für funktionale Luftraumblöcke in Europa schaffen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Damit wird es möglich sein, in Europa von Punkt zu Punkt zu fliegen.
Es ist doch nicht normal, dass wir in der Luft aufgrund von nationalen Flugsicherungsgrenzen mehrere Umwege fliegen müssen, sodass beispielsweise ein Flugzeug auf einem Flug von Madrid nach Frankfurt praktisch ein Drittel der Flugstrecke zusätzlich unterwegs ist, um nationale Flugsicherungsgrenzen zu umgehen. Das ist keine vernünftige Politik.
Dies ist umso unvernünftiger, weil wir CO2 einsparen, mit den knappen natürlichen Ressourcen sparsam umgehen und Zeit sparen wollen und auch das Fliegen langfristig erschwinglich bleiben soll. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir heute diese Änderung des Grundgesetzes und die Ausführungsgesetze, die mit zu diesem Paket gehören, beschließen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Zweitens. Wir haben seit über 50 Jahren in den Grenzgebieten von Deutschland einen quasi rechtswidrigen Zustand das ist für die FDP-Fraktion ein zwingender Grund, zu handeln; denn dort gilt nicht das, was in Art. 87 d des Grundgesetzes steht, dass nämlich die Luftverkehrsverwaltung in bundeseigener Verwaltung zu erfolgen hat. Skyguide, Austro Control und einige andere Flugsicherungsorganisationen gehören eben nicht zur bundeseigenen Verwaltung. Deshalb besteht dringender Bedarf, hier die Rechtslage zu ändern, um den bestehenden technischen Möglichkeiten Rechnung zu tragen.
Ich möchte ganz klar sagen, dass dieses Gesetzespaket, das heute zur Abstimmung im Deutschen Bundestag steht, keine Lex Skyguide ist, obwohl ich weiß, dass der eine oder andere Kollege das möglicherweise so sieht. Das Gegenteil ist richtig: Nicht nur die Schweiz ist darauf angewiesen, dass wir rechtmäßige Zustände schaffen, sondern umgekehrt sind wir als Europäer genauso darauf angewiesen, mit der Schweiz zu kooperieren, wenn wir funktionale Luftraumblöcke und damit Punkt-zu-Punkt-Flugverbindungen in Europa schaffen wollen.
(Beifall bei der FDP)
Im Gegenzug muss es möglich sein, dass wir über Schweizer Territorium fliegen. In Europa müssen wir auf Flügen, beispielsweise von Großbritannien oder Holland nach Italien oder von Südfrankreich nach Deutschland, den Schweizer Luftraum nutzen können. Deshalb ist das, was wir heute hier beschließen, ein Geben und Nehmen zugleich.
Die Regelungen, die vorgeschlagen werden, finden bis auf das Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften unsere Zustimmung. Es ist ganz klar: Wenn eine Flugsicherungsorganisation vom Staat mit der Aufgabe der Flugsicherung beliehen wird, dann muss es dafür eine staatliche Aufsicht geben. Das sehen auch wir Liberale so. Dennoch gehen wir davon aus, dass der ganz überwiegende Teil von Flugsicherungstätigkeiten keine hoheitlichen Tätigkeiten originärer Art sind, sondern dass diese Tätigkeit eine Dienstleistung ist.
Das sieht im Übrigen auch die Europäische Union so. Deshalb macht die Europäische Union keine Vorschriften, ob Flugsicherung zwingend staatlich oder supranational organisiert werden muss, sondern die Europäische Union geht davon aus, dass das auch privat erfolgen kann. Genau deshalb können wir dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften nicht zustimmen.
(Beifall bei der FDP)
Mit diesem Gesetzentwurf soll ausgeschlossen werden, dass die DFS als momentan noch zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes befindliches Unternehmen jemals etwas an diesen Eigentumsverhältnissen ändern kann. Das halten wir für nicht richtig; denn wir wollen auch bei der Flugsicherung mehr Wettbewerb erreichen und damit bessere Leistungen ermöglichen.
Die Deutsche Flugsicherung bestätigt im Übrigen diese unsere Ansicht; denn sie hat, seitdem sie in privater Rechtsform geführt wird, eine gute Leistungsbilanz vorgelegt. Darauf können wir mit Recht stolz sein.
(Beifall bei der FDP
Klaus Uwe Benneter (SPD): Aber die, die da arbeiten, wollen das nicht, dass das privat organisiert wird!)
Lieber Herr Kollege Benneter, ich will Ihnen dazu einmal eine Zahl nennen.
(Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Der ausgesprochene Fachmann Benneter hat eine Zwischenfrage gestellt!)
Die DFS macht für jedes Jahr eine Aufstellung darüber, wie viele aller Flüge pünktlich ankommen. Anfang der 90er-Jahre oder in den 80er-Jahren haben wir katastrophale Verspätungszeiten gehabt, und das bei weniger Flugbewegungen. Heute finden in Deutschland und in Europa sehr viel mehr Flüge statt, und trotzdem liegt die Pünktlichkeit bei 97,7 Prozent. Das ist eine ganz tolle Leistung.
(Beifall bei der FDP)
Wir wollen, dass die Deutsche Flugsicherung auch langfristig auf festen Grundlagen steht, dass sie gut arbeiten kann, dass sie international tätig werden kann. Wir wollen vor allen Dingen erreichen, dass wir in Europa CO2 einsparen. Dieses Instrument ist viel wichtiger als beispielsweise die komplizierte Einführung von Emissionshandelssystemen, und es kann sofort eingeführt werden und führt auch sofort zu Ergebnissen. Deshalb werden wir als FDP-Bundestagsfraktion heute der Grundgesetzänderung und auch der Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zustimmen.
(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)
Wir wollen allerdings nicht, dass eine Privatisierung über das Luftverkehrsgesetz ausgeschlossen wird.
(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist schade!)
Es bleibt unser langfristiges Ziel, dass die DFS auch privat geführt werden kann.
Hinzu kommt, dass wir uns auf das verlassen, was uns die Verfassungsressorts bei der Behandlung der Gesetzesvorlage gesagt haben: Die Verfassungsressorts gehen davon aus, dass die Deutsche Flugsicherung auch mit der jetzt vorliegenden Formulierung der Änderung des Grundgesetzes zu einem späteren Zeitpunkt privatisiert werden kann. Das ist auch der Grund für uns, weshalb wir hier zustimmen können.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)